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Liebe Vereinsmitglieder,

das Kultusministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg gaben in Ihrer Verordnung am 10.Mai 2020 bekannt:

Das Ausüben von Freiluftsport zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11.Mai 2020 auf Freiluftsportanlagen, also im Stadion wieder erlaubt.

Es gelten folgende Auflagen:
Während des Trainingsbetriebs muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden.
Die Trainingsgruppen dürfen maximal 5 Personen umfassen.

Mountainbiking und Laufen finden jedoch nicht in Freiluftsportanlagen sondern im “öffentlichen Raum“ statt. Hier hat nach wie vor das bestehende „Kontaktverbot“ Gültigkeit. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber zur Auflösung dieser ungewollten Benachteiligung noch vor Pfingsten eine entsprechende Ausnahmeregelung finden wird.

Unter dieser Voraussetzung beabsichtigen die Jugendgruppen und die Mountainbike-Gruppe ihr Training nach den Pfingstfeiertagen wieder aufzunehmen.

Die Abteilungen laden hierzu noch gesondert ein.  

Viele Grüße und Gesundheit.

Hans Ritter
1. Vorsitzender
Ski-Club Kandel e. V., Waldkirch

 

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